Gesellschafts- und Unternehmensrecht
• Gesellschaftsrecht
Die professionelle Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft hat nachhaltige Vorteile. Spontangründungen bleiben grundsätzlich Alleingesellschaftern und Ein-Personenunternehmen vorbehalten. Denn ab zwei Gesellschaftern kann es kompliziert werden.
Insbesondere aus der Sicht der Vertretung von Investoren greife ich auf vielfältige Erfahrung in den Bereichen vom Corporate-Housekeeping bei kleinen GmbHs über die Vorbereitung von kritischen Hauptversammlungen bei börsenotierten Gesellschaften bis hin zur Analyse von Sondersituationen zurück.
Bei der Erstellung- und Änderung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen und der Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen ist es erfahrungsgemäß in gewissen Situationen ratsam einen Parteieninteressensvertreter hinzuzuziehen. Zudem verlangen komplexe mehrsprachige Vertragswerke im Unternehmenskauf mit Auslandsbezug etwa mit China zusätzlich zu den juristischen auch sprachliche und kulturelle Fähigkeiten ab.
• Vertragsgestaltung
Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehens- oder Kreditvertrag, Gesellschaftsvertrag, Vertrag über die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Hypothek, Vertragshändlervertrag, Lizenzvertrag, Scheidungsvergleich sind nur eine Auswahl der von mir gestalteten Verträge – von einfachen Verträgen mit einem geringen Umfang bis zu komplexen Vertragswerken. Es können Lösungen für einzelne Klauseln bis zu ganzen Verträgen angeboten werden.
• Kapitalmarktrecht
Der Kapitalmarkt bietet sowohl kleinen als auch großen Anlegern interessante Chancen. Unabhängig davon, ob ein Investment in Aktien oder Anleihen angestrebt wird, nehme ich für Sie eine fachkundige Untersuchung des Emittenten, der Corporate Governance, des Streubesitzes sowie der makroökonomischen Gegebenheiten vor. Darüber hinaus setze ich mich für Sie ein, wenn der Exit nicht so wie gewünscht abläuft.
• Finanzierung
Gesellschaften werden üblicherweise mit Eigen- und Fremdkapital finanziert. Geht sich eine Kapitalerhöhung, ein Zuschuss oder Darlehen seitens des Gesellschafters nicht aus, so bleibt einer Gesellschaft der Weg unter anderem zu einem institutionellen Kreditgeber.
Die Verhandlungen mit Banken und die Erstellung von Vertragswerken können bei einer Finanzierung mit Darlehen verschiedener Ränge unübersichtlich werden. In den meisten Fällen werden überdies Sicherheiten verlangt: Bürgschaft, Garantie, Hypothek, Verpfändung von Geschäftsanteilen, Forderungsverpfändung, etc. Ich kann Ihnen weiterhelfen.
• Compliance
Bei der Vielzahl an Verwaltungsbestimmungen und sonstigen regulatorischen Anforderungen haben es die Unternehmen schwer, alle Bestimmungen zu jeder Zeit gleichzeitig einzuhalten. Ich biete die fallbezogene Aufarbeitung von Compliance-Themen an, um künftige Schwierigkeiten zu vermeiden.
• Start-ups, Unternehmensgründung
Immer mehr Leute drängt es in die Selbständigkeit, um etwa keinen Weisungen eines Arbeitgebers zu unterliegen. Es sind jedoch oft gar nicht die eigenen Talente oder Fähigkeiten, die Start-ups in der Entwicklung blockieren sondern mangelnde Kenntnisse in Recht, Steuern und Finanzierung. Gerne unterstütze ich Sie.
• Auslandinvestments
Ein wirtschaftsrechtliches Abenteuer im Ausland beginnt etwa mit Abschluss eines Rahmenliefervertrags oder der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bereits innerhalb der Europäischen Union ist der Wirtschaftstreibende mit sprachlichen und rechtlichen Hürden konfrontiert.
Noch höher sind die Hürden für einen wirtschaftlichen Beginn in einem anderen Kulturkreis, wie etwa in China, den USA oder Lateinamerika. Nicht nur die mit Freude erwartete Gründung einer Gesellschaft sondern auch die laufenden Geschäfte sowie eine allfällige Liquidation erfordern Augenmaß.
Meine Beratung bei Auslandinvestments hat ihr Fundament in einer spezialisierten Ausbildung im internationalen Wirtschaftsrecht, in jahrelangen Auslandsaufenthalten und der Erfahrung on-site in fremden Rechtssystemen einschließlich meiner rechtsvergleichenden Tätigkeit. Meine vor Ort in der Praxis erlernten und erprobten Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Chinesisch, Spanisch) ermöglichen eine rechtliche Problematik selbst zu verstehen. Sie bekommen von mir daher eine Einschätzung der Lage vielmehr aus erster Hand als eine bloße Weiterleitung von Dienstleistungen Dritter.
• Insolvenzrecht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Insolvenzrechts bieten Chancen für überschuldete Unternehmen und (die dahinterstehenden) Privatpersonen. Dennoch steigen bei einer vorausschauenden Restrukturierung von Unternehmen in der Regel alle Beteiligte besser aus als in einer Insolvenz. Gerne helfe ich Ihnen dabei, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen. Für Gläubiger nehme ich unter anderem Forderungsanmeldungen vor und stehe ausländischen Gläubigern auch als Zustellungsbevollmächtigter zur Verfügung.