Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

• Verwaltungsrecht

Themen im Verwaltungsrecht sind beispielsweise:

  • Im Naturschutz- und Baurecht helfe ich Ihnen insbesondere bei der Prüfung und Umsetzung Ihres Vorhabens sowie Beiziehung eines Sachverständigen.
  • Die Kernthemen im Waffenrecht sind: Die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenpasses, der unerlaubte Besitz von Waffen oder die Aufhebung eines Waffenverbots.
  • Im Recht der Personenbeförderung helfe ich Ihnen unter anderem bei der Beantragung eines Taxilenkerausweises oder der Vorabprüfung der Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers.
  • Tierschutzrecht: Die Hundehaltung und der Hundeimport können verwaltungsrechtlich komplex sein.

• Verwaltungsstrafrecht

Wenn Sie eine Organstrafverfügung (Organmandat), Anonymverfügung, Strafverfügung oder ein Straferkenntnis zugestellt bekommen, befinden Sie sich im Verwaltungsstrafrecht. Anlässe sind etwa Verstöße gegen:

  • die Straßenverkehrsordnung wie Schnellfahren, Falschparken, Fahren im alkoholisierten oder in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand;
  • das Kraftfahrgesetz bei Veränderungen am Fahrwerk eines Autos; oder
  • sonstige Verwaltungsgesetze, wie im Lebensmittel- oder Umweltrecht bis hin zu regulatorischen Anforderung der Finanzmarktaufsicht.

Gesetzesverstöße im Verwaltungsrecht können Geldstrafen in beträchtlicher Höhe nach sich ziehen. Aber auch niedrige Geldstrafen können als ungerecht empfunden und aus Prinzip bekämpft werden.

Eine Geldstrafe kann bei entsprechenden Einkommens- und/oder Vermögensverhältnissen einfach beglichen werden. Jedoch kann es für den Beschuldigten besonders unangenehm werden, wenn es nicht bei einer Geldstrafe bleibt.

Unter Umständen wird von der Behörde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, wie etwa zum Entzug der Lenkerberechtigung, des Taxischeins oder einer sonstigen Genehmigung. Ein solches Verfahren kann für den Betroffenen das Risiko eines besonders schwerwiegenden Eingriffs darstellen und die wirtschaftliche Existenz bedrohen.

Gerne setze ich mich für Sie ein, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dieses mag zwar grundsätzlich in der gänzlichen Aufhebung des eingreifenden Bescheids liegen, jedoch kann auch eine Verkürzung des Zeitraums für den Entzug (etwa der Lenkerberechtigung) oder die Beseitigung von sonstigen Hürden eine spürbare Erleichterung bewirken.

Ich vertrete Sie in allen Belangen des Verwaltungsstrafrechts, insbesondere aber in der Prüfung der Angemessenheit der Höhe einer Geldstrafe, im Verfassen von Rechtfertigungen, Einsprüchen gegen Strafverfügungen, Beschwerden gegen Straferkenntnisse sowie die Verrichtung von Verhandlungen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.