Strafrecht

• Strafverteidigung bei Körperverletzungs-, Suchtmittel- sowie Vermögensdelikten

Sie befinden sich womöglich in einer der folgenden unangenehmen Situationen:

  • Es besteht der Vorwurf einer Körperverletzungen aus einem vorsätzlichen Gewaltdelikt oder einem fahrlässig verursachten (Verkehrs-)Unfall; oder
  • im Rahmen der Ermittlungen in einem Suchtmittelfall oder eines Vermögensdeliktes (zB Diebstahl, Betrug) wurden Sie aus unklaren Gründen von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen.

Auch wenn man sich in einem Strafverfahren von Anfang an subjektiv als völlig unschuldig empfindet, kann die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Wahlverteidiger entscheidend sein. Denn Aussagen vor der Polizei oder in Untersuchungshaft haben großes Gewicht. Zudem müssen Geständnisse bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sich diese strafmildernd auswirken können.

Ich verteidige Sie im gesamten Strafverfahren: Vernehmung bei der Polizei, Diversion, Untersuchungshaft, Hauptverhandlung, Rechtsmittel sowie Strafvollzug.

• Privatbeteiligung

Das Opfer eines Delikts kann sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und grundsätzlich ohne Kostenrisiko Schadenersatz erwirken. Als Privatbeteiligtenvertreter setze ich mich für das Opfer bereits im Strafverfahren hinsichtlich eines angemessenen Schadenersatzes ein. Im besten Fall kann ein auf den Strafprozess folgender Zivilprozess mit vollem Kostenrisiko zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für das Opfer vermieden werden.

Jedenfalls liefern Erkenntnisse aus einem Strafprozess wertvolle Information für einen notwendig werdenden darauffolgenden Zivilprozess. Somit kann das vom Privatbeteiligtenvertreter selbst miterlebte Strafverfahren für die Durchsetzung der Interessen eines Opfers in einem Zivilprozess von Vorteil sein. Ich erstelle Opfern eine Strategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.