Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

• Schadenersatz

Unfälle, Vertragsverletzungen sowie Verstöße gegen Schutzgesetze können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Wiedergutmachung ist der Inbegriff des Schadenersatzrechts und der Schadenersatzprozess das adäquate Mittel für gescheiterte außergerichtliche Verhandlungen. Ich stehe Ihnen zur Seite, damit Sie die Abwicklung des Schadenersatzes nicht dem Zufall überlassen müssen.

Insbesondere in Fällen, in denen eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie etwa bei Verkehrsunfällen oder der Anlageberatung, sollte man die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen keinesfalls kategorisch ausschließen. Denn auch in Fällen von vermögenslosen Schädigern besteht die Möglichkeit, dass eine Haftpflichtversicherung den Schaden tatsächlich ersetzt. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um Ihre Interessen zeitgerecht wahrnehmen zu können.

• Gewährleistung

Verbesserung, Austausch, Preisminderung und Wandlung machen das Wesen des Gewährleistungsrechts aus. Doch auch wenn man am liebsten sofort vom Vertrag zurücktreten möchte, muss man doch zuvor andere Rechtsbehelfe ausschöpfen. Da der Aufrechterhaltung des Vertrags der Vorrang zu geben ist, empfiehlt es sich, einen Vertragsrücktritt vorab sorgfältig zu prüfen. Gerne nehme ich für Sie die Prüfung der Voraussetzungen eines Rücktritts vom Vertrag vor.