Fremdenrecht

• Aufenthalt und Niederlassung

Sofern sich ein Drittstaatsangehöriger beispielsweise als Familienangehöriger, Student, Arbeitnehmer oder Start-up Unternehmer vorübergehend oder auch dauerhaft in Österreich aufhalten möchte, ist in der Regel ein Erstantrag bereits im Ausland zu stellen. Bereits bei diesem Verfahren sollte mit taktischem Geschick vorgegangen werden.

Die Lebensumstände in Österreich werden von vielen Drittstaatsangehörigen im Vergleich zum Heimatland als vorteilhaft angesehen. Daher möchten Aufenthaltswerber in der Regel ihren Aufenthalt in Österreich verlängern. Ein Folgeantrag kann zwar in Österreich gestellt werden, dieser wird jedoch gelegentlich mitunter aus für den Antragsteller unverständlichen Gründen von der Behörde abgelehnt.

Auch wenn grundsätzlich keine Anwaltspflicht vorgesehen ist, kann meine anwaltliche Intervention den entscheidenden Unterschied für einen Verbleib in Österreich ausmachen. Ich vertrete Sie gerne, verfasse Stellungnahmen und Beschwerden sowie verrichte Verhandlungen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

• Zugang zum Arbeitsmarkt

Mit einem längeren Aufenthalt in Österreich sind hohe Kosten verbunden. Daher ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige von besonderem Interesse. Von Anfang an sollte das Bewusstsein vorliegen, dass sich nur ein legales Arbeitsverhältnis auszahlt. Überdies ist aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie frühzeitig mit Weitblick der geeignete Aufenthaltstitel zu prüfen, der den eigenen Bedürfnissen am nächsten kommt.

• Einreise

Die Einreise aus Drittstaaten in den Schengenraum mit dem Zielland Österreich bedarf aus fremdenrechtlicher Sicht in manchen Fällen einer besonders sorgfältigen Vorbereitung. Denn die Erlangung eines Schengen-Visums kann mit der Erstellung eines umfangreichen Dokumentenpakets verbunden sein. Auch eine visumsfreie Einreise von berechtigten Staatsbürgern aus bestimmten Staaten wird in Bezug auf die Einreise, Aufenthaltsdauer und Ausreise besser vorausschauend geplant.

• Abschiebung von strafrechtlich Verurteilten

Eine strafgerichtliche Verurteilung in Österreich kann für den ausländischen Verurteilten eine unerwartet negative fremdenrechtliche Konsequenz nach sich ziehen. Etwa eine von der Behörde erlassene Rückkehrentscheidung mit einem mehrjährigen Einreiseverbot kann für den Betroffenen einen nicht vorausgesehenen Härtefall bedeuten. In diesem Fall setze ich mich für Sie ein, um eine ungewisse Rückkehr ins Heimatland zu vermeiden.

• Staatsbürgerschaft

Mit einem österreichischen Reisepass ist nicht nur der unbegrenzte Aufenthalt in Österreich samt seiner Vorzüge, sondern sind damit weltweit viele Vorteile verbunden. Jedoch ist das Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz des übersichtlich erscheinenden Staatsbürgerschaftsrechts nicht zu unterschätzen. Gerne unterstütze ich Sie mit meiner Fachkunde.